Wer ein Guthaben bei der Pensionskasse hat, der muss es in vielen Thurgauer Gemeinden zuerst anzapfen, bevor er Sozialhilfe erhält. Manche Gemeinden verlangen sogar eine Rückzahlung der Sozialhilfe mit dem Pensionskassenguthaben. In den meisten Kantonen verzichten die Sozialämter auf einen Vorbezug.
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Der 58-jährige alleinstehende Lukas Riesen hat vor vier Jahren seine Stelle als Aussendienstmitarbeiter einer Versicherung verloren und seither keine neue gefunden. Er ist in eine Depression gerutscht, ist ausgesteuert und hat seine Ersparnisse aufgebraucht. Nur auf seinem Freizügigkeitskonto befinden sich noch 300'000 Franken.